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1. Teil 2 = Oberstufe - S. 151

1908 - Halle a. S. : Schroedel
Rückblick aus Süddeutschland. 151 Rückblick auf die Ttaatcn Süddeutschlands*). I. Königreich Bayern. 1. Das Land, a) Das Hauptland breitet sich um die obere Donau und den oberen und mittleren Main aus. Es umfaßt die deutschen Alpen, den größten Teil der fchwäbifch-bayrifchen Hochebene, die Hochfläche der Oberpfalz, den Westabhang des Böhmer Waldes, das Fickstelgebirge, den südlichen Teil des Frankenwaldes und der hohen Rhön, den Spessart, einen Teil des Odenwaldes, das fränkische Stufenland, den Fränkischen und den n. Teil des Schwäbischen Jura. — Das mildeste Klima herrscht im Maintal. Hier und in Niederbayern (im Straubinger Becken) ftndet sich auch der ergiebigste Boden. Unfruchtbar sind die Riede der Hochebene und die Sand- ebene von Mittelfranken. — b) D i e Rheinpfalz breitet sich in der Haardt mit dem Pfälzer Berglande und der diesen Höhen vorgelagerten Rheinebene aus. Das Klima ist besonders in der gesegneten Rheinebene sehr mild; aber auch das Bergland ist ein freundlicher, größtenteils fruchtbarer Landstrich. 2. Die Bewohner, 0,7 Katholiken, sind im 8. Bayern und Schwaben, im N. Franken, in der Pfalz Rheinfranken. Hauptnahrungsquelle ist die Landwirtschaft. Hervorzuheben sind der reiche Ertrag des Ackerbaues in einzelnen Gegenden, die Viehzucht in den Alpen, der Weinbau in der Pfalz und in Unterfranken, der Hopfenbau, ihauptfächlich in Mittelfranken und in Niederbayern), der 2/s des Ertrages im Deutschen Reiche liefert; die Pfalz ist das größte Tabaksgebiet des Reiches; 1js der Bodenfläche ist waldbedeckt. — Die Industrie beschränkt sich auf die großen gewerbtätigen Städte, als Nürnberg, Augsburg, München, und tritt als Gebirgsindustrie in den Alpen- tälern, im Böhmer Walde und im Fichtelgebirge auf. Handel und Ber- kehr ist besonders an die großen Knotenpunkte des Bahnnetzes (München und Nürnberg) geknüpft. 3. Örtskunde. S. 140: Lindau. — Hohenschwangau und Neu- 'Zchwanstein, Oberammergau, Berchtesgaden, Kempten. — S. 141: München, Augsburg, Ingolstadt, Regensburg, Straubing, Passau. — S, 145: Speyer, Landau, Ludwigshafen. — S. 149: Kaiserslautern, Zweibrücken. — S. 149: Nürnberg, Fürth, Erlangen, Bayreuth, Kulmbach, Bamberg, Würzburg, Kissingen. — S. 159: Wunsiedel. (4. Geschichtliches. Bayern steht seit den Zeiten Barbarossas unter der Herrschaft der Wittelsbacher. Im 30iährigen Kriege erlangte das Herzogtum Bayern die Oberpfalz und die Kurwürde. Als nach Aus- sterben der bayrischen Linie das pfälzische Haus der Wittelsbacher 1777 zur Regierung, kam, wurde die Rheinpfalz mit Bayern vereinigt. Zur Zeit der Napoleonischen Wirren erlangte Bayern infolge feines Anschlusses an den Franzosenkaiser die fränkischen Länder und zahlreiche Reichsstädte und wurde 1806 zum Königreich erhoben. Der Wiener Kongreß gab ihm seinen setzigen Umfang. Bayern ist nächst Preußen der größte und einflußreichste Staat un Deutschen Reiche. Schlachtorte: Lechfeld, Regensburg, Nördlingen, Höchftädt, Pirmasens und Kaiserslautern, Kissingen und Aschassenburg.) Ii. Königreich Württemberg. 1. Das Land. Württemberg breitet sich um die obere Donau und den oberen und mittleren Neckar aus. Im 8. reicht es bis an den Bodensee. Es umfaßt das schwäbische Stufenland, die westlichen Gebiete des Schwarzwaldes, fast das ganze Gebiet der rauhen Alp und den kleinen westlichen Teil der Ichwamsch-bayrischen Hochfläche. — Das Klima ist mild in der Bodensee- gegend und im schwäbischen Stufenlande, besonders im Neckartal. Die u) t b a r E e i t ist im Stufenlande bedeutend, geringer dageaen in den ludllchen Hochländern. *) Jnbezng auf die Größenverhältnisse vergl. die Ubersichtstafel S. 138.

2. Teil 2 = Oberstufe - S. 183

1908 - Halle a. S. : Schroedel
Rückblick auf die Staaten Norddeutschlands. 183 Rückblick auf die Staaten Norddeutschlands/) I. Königreich Greußen. (Fast 350000 qkm, 37 Mill, E., 107 auf 1 qkm, 2/3 Evangelische.) Überblick der Entwickelung von Preußens Gebiet. 1. Das Stammland des preußischen Staates ist Brandenburg. Brandenburg bildete von jeher den Kern seiner Macht. — Die Mark Brandenburg staud zunächst unter der glücklichen und segensreichen Herrschaft der askanischen Markgrafen, dann unter den bayrischen und luxemburgischen Herrschern. Durch die „Goldene Bulle" Kaiser Karls Iv. wurde Brandenburg ein Kurfürstentum (1356). 2. Mit den Hohenzollern (1415) kamen bessere Zeiten für die Mark. Die ersten Kurfürsten erwarben die in den Wirren verloren gegangenen Ge- biete der Mark, und in den Anfangsjahrzehnten des 17. Jahrhunderts brachte der werdende preußische Staat weit außerhalb der Marken den Grundstock seiner äußersten Provinzen im 0. und W. in seinen Besitz. Johann Sigismund erwarb Kleve, Mark und Ravensberg (1614) und wurde 1618 von Polen mit dem Herzogtnm Preußen belehnt. 3. Unter dem Großen Kurfürsten hatte Brandenburg-Preußen seine erste Glanzzeit. Er erwarb 1648 die Gebiete von Magdeburg, Halber- stadt, Halle, Minden und Hinterpommern mit Kammin. Friedrich Wilhelm I. erwarb im großen nordischen Kriege Vor- pommern bis zur Peeue. 4. Eine weitere Ausdehnung brachte die Regierungszeit Friedrichs des Großen. Er erwarb Schlesien, Ostfriesland und in der ersten Teilung Polens 1772 West Preußen außer Danzig und Thorn, das E r m l a n d und den Netzebezirk. — Friedrich Wilhelm Ii. erhielt (1792) Ansbach und Bayreuth, in der 2. und 3. Teilung Polens Danzig, Thorn, Südpreußen und Neusüdostpreußen mit Warschau, mußte aber im Frieden zu Basel (1795) die linksrheinischen Besitzungen abtreten. 5. Unter Friedrich Wilhelm Iii. wurde Preußen durch den Frieden zu Tilsit zeitweilig auf die Lande r, der Elbe beschränkt. Infolge ■seines ruhmvollen Kampfes gegen Napoleon 1813—15 wurde sein w. Besitz 1815 zu den Provinzen Rheinland und Westfalen, die sächsischen Gebiete zur Provinz Sachsen vereinigt, und von den früheren polnischen Besitzungen erhielt es die Provinz Posen und Thorn und Danzig zurück. So gliederte es sich nunmehr in 8 Provinzen. Erst 1815 kam auch Vorpommern n. der P e e n e mit Rügen zu Preußen. — Zur Regierungszeit Friedrich Wilhelms Iv. wurden 1849 Hohenzollern und 1853 der Jadebusen erworben. 6. Die größte Machtentfaltung brachte die Regierung Wilhelms l. Im deutschen Kriege 1866 erwarb Preußen Schleswig-Holstein, Hannover, Kurhessen, Nassau und Frankfurt a. M. und *) Größenperh ältnisse der preußischen Provinzen, ihre Einteilung in Regierungsbezirke, sowie über die Größenverhältnisfe der norddeutschen Klein- Staaten s. 138 und 139.

3. Teil 2 = Oberstufe - S. 193

1908 - Halle a. S. : Schroedel
Kulturgeographie. 193 Hamburg „ 0,8 Neu-Uork „ 0,6 Amsterdam 0,5 deutschland das eigentliche Land der Blonden ist. Nach 8. hin nehmen sie ab, so sind in Lauenburg z. B. 45 °/o, im Reichsland 18 °/0 blond. Die Brünetten sind in Süddeutschland am meisten vertreten und werden nach N. hin knapper, z. B. in 'Schlettstadt waren 31 b. H. braun, in Oldenburg nur 7. In Österreich-Ungarn, in Belgien und in der Schweiz treten die Blonden gegen die Brünetten zurück. Die deutsche Sprache sprechen aus der ganzen Erde 90 Millionen Menschen, davon sind 30 Mill. niederdeutsch, einschließlich Niederländer und Vlamen. Es leben im deutschen Gebiet 1900. 55,6 Mill. in der Union 10 Mill. in Osterreich Unaarn 11,5 „ in Britisch N.-Am. 0,5 „ in der Schweiz,Belgien, den|1f)9 in Brasilien 0,5 „ Niederlanden, Luxemburg j ' " in Argentinien 0,06 „ in Rußland_2,0 in Amerika 11 Mill. in Europa 79,3 Mill. in den anderen Erdteilen 0,7 Mill. Die 10 ersten deutschen Großstädte sind: Berlin i. e. S. mit 2,0 Mill. Deutschen. München mit 0,5 Mill. Deutschen. Wien „ 1,4 „ „ Dresden „ 0,5 „ „ Leipzig „ 0,5 „ „ Breslau „ 0,4 „ „ Chikago „ 0,4 „ „ 2. Die Verfassung Nach der Verfassung für das Deutsche Reich vom 16. April 1871 ist es ein Bundesstaat, der aus 26 Einzelstaaten besteht. Zähle sie nach S. 138 auf! Die Vormacht des Reiches ist das Königreich Preußen. Der König von Preußen ist erblicher „Deutscher Kaiser". Er vertritt das Reich nach außen hin, führt den Oberbefehl über die gesamte Land- und Seemacht, ernennt die Reichsbeamten, beruft den Bundesrat und den Reichs- tag, erläßt die Reichsgesetze, hat das Recht, Bündnisse und Verträge einzu- gehen, im Namen des Reichs Krieg zu erklären (falls ein feindlicher Angriff auf die Reichsgrenzen erfolgt) und Frieden zu schließen. Die Reichsgesetze werden vom Bundesrat und Reichstage beraten und festgestellt, vom Kaiser bestätigt und verkündet. Der Bundesrat besteht aus den Bevollmächtigten der deutschen Staaten (Preußen 17, Bayern 6, Sachsen und Württemberg je 4, Baden und Hessen je 3, Mecklenbnrg-Schwerin und Braunschweig je 2 und die übrigen Staaten je 1 Stimme, in Summa 58). Das Präsidium führt der Reichskanzler als oberster Reichsbeamter, der auch die Reichsregierung im Reichstage ver- tritt. — Der Reichstag besteht aus 397 vom Volke gewählten Ab- geordneten. Die Wahl ersolgt auf 5 Jahre. Wahlberechtigt ist jeder deutsche, unbescholtene Staatsbürger, der das 25. Lebensjahr erreicht hat. Aktive Militärpersonen sind davon ausgeschlossen. Der Reichsgesetzgebung und Reichsaufsicht unterstehen das Kriegswesen zu Laude und zur See, die Reichsfinanzen, das gesamte bürgerliche Recht, das Post- und Telegraphenwesen, die Reichsstenergesetz- gebung, der Schutz des deutschen Handelsverkehrs, Bestimmungen über Ge- Tromnau-Schlottmann, Schulerdkunde n. 13

4. Teil 2 = Oberstufe - S. 191

1908 - Halle a. S. : Schroedel
Rückblick auf die Staaten Norddeutschlands. 191 b) Die Bewohner sind sächsischer Abstammung, evangelisch, treiben im Hauptlande vorzugsweise Ackerbau und Viehzucht (Schweinezucht), im Wesergebiete Gewerbe, im Harzlande Bergbau und Forstwirtsch ast. e) Ortskunde. S. 158: Holzminden. — S. 180: Braunschweig und Wolfenbüttel. ä) Geschichtliches. Die Braunschweig-Lüneburgschen Gebiete erhielt im 13. Jahrhundert ein Enkel Heinrichs des Löwen als Lehen. Seitdem blieb das Land Braunschweig — abgesehen von einer kurzen Zeit der Fremd- Herrschaft zur Zeit Napoleons I. — im Besitz der Welsenfamilie. Als 1885 das Regentenhaus ausstarb, die Nachfolge der entthronten hannoverschen Welsen aus politischen Gründen nicht angängig war, übernahm ein Prinz- regent die Landesregierung. 4. Das Herzogtum Auhalt. a) Das Land besteht aus mehreren ge- trennt liegenden Teilen. I. Das Hauptland im deutschen Tieflande zu beiden Seiten der Elbe, Mulde und Saale; durchschnittlich guter Getreide^ boden. Salzgewinnung. Das Gebiet am Unterharz, waldreich und erzreich. d) Die Bewohner sind fast durchweg evangelisch, treiben Ackerbau (Rübenzucker-Jndustrie) im Hauptlande, B ergbau im Harzgebiete. c) Ortskunde. Im Hauptlande die Städte: Dessau, Hst., Bernburg und Kothen. Im Harzgebiet Wallenstedt. d) Geschichtliches. Der Stammvater der Anhaltiner tritt bereits im Ii. Jahrhundert als Gras von Ballen st edt auf. Ein Urenkel Albrechts des Bären nannte sich Fürst von Anhalt. 18.07 legten sich die Anhaltiner den Herzogstitel bei, und 1863 vereinigte die D essau er Linie alle Stamm- länder von Anhalt. — Aus der Zeit Friedrichs des Großen ist als preuß. Generalfeldmarschall Fürst Leopold, „der alte Dessauer", bekannt. 5. Die Fürstentümer Lippe liegen im Gebiet des Weserberglandes. Schaumburger Lippe reicht ins Tiesland bis zum Steinhuder Meer. — Die Bevölkerung ist evangelisch, treiben neben Ackerbau und Viehzucht besonders im Fürstentum Lippe Leinenweberei und Ziegelfabrikation. — Ortskunde S. 158. In Schaumburg-Lippe: Bückeburg, Hst. — In Lippe: Detmuld, Hst.; in der Nähe die Grotenburg mit dem Hermannsdenkmal. In den Lippeschen Ländern spielten sich die Kämpfe Armins mit den Römern, teilweise auch Karls des Großen Kriege mit den Sachsen ab. Der Ahnherr beider Fürstenhäuser wurde bereits 1140 vom Kaiser Lothar mit den Stammländern belehnt. 1720 wurden die Lippeschen Grafen Reichsfürsten. 6. Fürstentum Walveck bildet ein waldreiches, wenig bevölkertes Gebirgs- ländchen im Ostflügel des Rheinischen Schiesergebirges. Bevölkerung evangelisch. Das Ländchen hat preußische Verwaltung. — S. 157: Hst. Arolsen. — S. 158: Pyrmont. Von einem Grafen von Waldeck weiß die Geschichte bereits am Ende des 12. Jahrhunderts zu berichten. Später wurde das Land ein Fürstentum (17. Jahrhundert), befand sich aber bis 1847 im Lehnsverhältnis zu Hessen. Die Regierung des Landes ist durch Verträge (1867 und 1878) an Preußen übergeben, unbeschadet der fürstlichen Hoheitsrechte. 7. Freie Städte: Lübeckzs. 170. Hamburgks. 179, Bremeuzs. 180. Lübeck, Hamburg und Bremen sind die letzten der ehedem so zahlreichen freien Reichsstädte. Bereits 1241 schlössen die beiden erstgenannten Städte ein Bündnis, das die Grundlage des Hansabundes bildete, zu dem Bremen 1276 beitrat. Uber 200 Jahre hindurch stand Lübeck als Haupt der Hansa auf hoher Machtstufe. Mit dem Verfall der Hansa und der Entwickelung des überseeischen Handels trat Hamburg immer mehr in den Vordergrund. Demnächst wußte sich Bremen als Handelsstadt zu behaupten, während Lübecks Handel durch Änderung der Richtung des Weltverkehrs zurückging.

5. Hilfsbuch für den Unterricht in der brandenburgisch-preußischen Geschichte für höhere Lehranstalten und Mittelschulen - S. 75

1886 - Halle a. S. : Verl. der Buchh. des Waisenhauses
Itt. Die Befreiungskriege. 75 Dagegen kam die nördliche Hälfte des Königreichs Sachsen und ein größeres Gebiet zu beiden Seiten des Rheines an Preußen. Von diesen zuletzt genannten Erwerbungen wurden die Lausitzen mit den alten Provinzen Brandenburg und Schlesien verbunden, aus den übrigen wurden unter Hinzufügung älterer preußischer Besitzungen die neuen Provinzen Sachsen, Westfalen und Rheinprovinz gebildet. Das frühere „heilige römische Reich deutscher Nation" wurde nicht wiederhergestellt-^) an seine Stelle trat der Deutsche Bund, eine lose Vereinigung der deutschen Fürsten und der vier freien Städte. Am Bundestage zu Frankfurt a. M., einer Versammlung der Gesandten der einzelnen Regierungen, welche die allgemeinen Angelegenheiten des Bundes zu leiten hatte, führte Österreich den Vorsitz. 1) Im Jahre 1806 hatte Franz H den Titel eines Kaisers von Österreich angenommen und die deutsche Kaiserkrone niedergelegt; damit hatte das „heilige römische Reich deutscher Nation" sein Ende gesunden.

6. Hilfsbuch für den Unterricht in der brandenburgisch-preußischen Geschichte für höhere Lehranstalten und Mittelschulen - S. 79

1886 - Halle a. S. : Verl. der Buchh. des Waisenhauses
ü. Friedrich Wilhelm Iv. 1840—61. furter Nationalversammlung die preußischen, die österreichischen und andere Abgeordnete teils abberufen, teils ausgetreten; der Rest, das Rumpfparlament, hatte dann seinen Sitz nach Stuttgart verlegt, sich aber auch nach wenigen Wochen aufgelöst. König Friedrich Wilhelm, welcher einer Einigung Deutschlands nicht durchaus abgeneigt war, hoffte dieselbe nunmehr mit der Hilfe und Zustimmung der Fürsten herbeiführen zu können. Es gelang ihm in der That, Hannover, Sachsen und einige kleinere Staaten zu dem Dreikönigsbündnisse zu gewinnen. Ein Parlament wurde nach Erfurt einberufen und von ihm die vorgelegte Verfassung schnell durchberaten und genehmigt. Eine Weile hatte Österreich diesen Bestrebungen Preußens nichts entgegensetzen können, weil es durch revolutionäre Bewegungen in seinen Provinzen, zumal durch die Empörung der Ungarn, gelähmt worden war. Sobald die Ungarn mit russischer Hilfe niedergeworfen waren und auch bei den deutschen Mittelstaaten der Widerwille, sich Preußen zu fügen, wieder mehr und mehr hervortrat, forderte Österreich die deutschen Fürsten auf, den Deutschen Bund wiederherzustellen, und obgleich Preußen und die unierten Staaten widersprachen, wurde der Bundestag im September 1850 zu Frankfurt ct. M. wieder eröffnet. Von Hessen-Kassel her drohte der Widerstreit der beiden deutschen Großmächte dennoch zum Kriege zu führen. Der Kurfürst von Hessen hatte eine ganz willkürliche Herrschaft geführt. Als sich das Land dagegen auflehnte, floh er nach Frankfurt und rief die Hilfe des Bundes an, während sich die hessischen Stände an Preußen wandten. Preußische und österreichische Truppen rückten in Hessen ein, und ein Krieg schien unvermeidlich. Da beschloß Friedrich Wilhelm, zumal auch Rußland den preußischen Bestrebungen feindlich gegenübertrat, dieselben aufzugeben. Auf dem Kongresse zu Olmütz/) beugte sich der neue preußische Minister v. Man-teuffel so tief vor Österreich, daß er Hessen der unumschränkten Hoheit des Kurfürsten und der Willkürherrschaft seines Ministers Hassenpflug ausliefern ließ. Preußen hatte damit seine selbständige deutsche Politik aufgegeben und beschickte den Bundestag. 3. Tic Kriege gegen Dänemark 1848—50. Während Preußen mit seinen Plänen für die Umgestaltung Deutschlands scheiterte, erlitt es noch eine zweite Niederlage in seiner auswärtigen Politik. Als 1460 die Stände von Schleswig und Holstein den dänischen König Christian I. zum Herzoge wählten, war bestimmt worden, daß die beiden Herzogtümer stets untrennbar miteinander verbunden, mit Dänemark dagegen nur durch die Person des gemeinsamen Herrschers vereinigt sein sollten. Aber 1848 war der Dänenkönig von den Dänen gezwungen worden eine Verfassung anzunehmen, durch 1) Olmütz in Mähren, an der March gelegen. 1848-50

7. Hilfsbuch für den Unterricht in der brandenburgisch-preußischen Geschichte für höhere Lehranstalten und Mittelschulen - S. 83

1886 - Halle a. S. : Verl. der Buchh. des Waisenhauses
I. Preußen bis zum deutsch -französischen Kriege. 83 3. Ter deutsch-österreichische Krieg von 1866. Über die Zukunft der Herzogtümer entstand alsbald ein Streit zwischen den beiden deutschen Großmächten. Österreich, welches um jeden Preis verhindern wollte, daß Preußen sich an der Nordsee festsetzte, beabsichtigte aus Schleswig-Holstein einen selbständigen Staat unter dem Prinzen Friedrich von Augusteuburg zu bilden. Preußen erklärte sich nur unter der Bedingung damit einverstanden, daß ihm selbst die diplomatische Vertretung und der Oberbefehl über das Heer des neuen Staates übertragen würden. Noch einmal gelang es, Preußen und Österreich zu' einigen: in der Konvention zu Gast ein trat Österreich 1865 gegen eine Geldentschädigung Lauenburg ganz und gar an Preußen ab; in Schleswig übernahm Preußen, in Holstein Österreich die Verwaltung. Bald aber begann der Streit von neuem, da man die Frage der politischen Neugestaltung Deutschlands mit hineinzog. Als Österreich rüstete, schloß Preußen ein Bündnis mit Italien und rüstete gleichfalls. Noch verhandelte inan hin und her. Preußen stellte beim Bundestage den Antrag auf eine Reform des Bundes und auf Berufung einer neuen Nationalversammlung. Österreich dagegen überwies die schleswig-holsteinische Angelegenheit dem Bundestage zur Entscheidung und berief die holsteinischen Stände. Preußen verwarf die Entscheidung der schleswig-holsteinischen Frage durch deu Bund und erklärte die Berufung der holsteinischen Stände sür eine Verletzung der Gasteiner Konvention. Der General v. Manteuffel rückte mit preußischen Truppeu iu Holstein ein, und die Österreicher räumten das Land. Österreich erklärte darauf seinerseits diese Besetzung Holsteins für einen Bruch der Gasteiner Konvention und beantragte beim Bundestage schleunige Kriegsbereitschaft der ganzen Bundesarmee mit Ausnahme der preußischen Armeecorps. Da dieser Antrag, obgleich er nichts anderes bedeutete als die Bundesexekution gegen Preußen, dennoch angenommen wurde, so war nach der Auffassung Preußens der Bundesvertrag gebrochen und erloschen; Preußen erklärte seinen Austritt aus dem Bunde (14. Juni 1866). Am nächsten Tage forderte Preußen Hannover, Kurhessen und Sachsen, welche neben Bayern, Württemberg und mehreren kleinen Staaten für die österreichischen Anträge gestimmt hatten, auf, sich gegen Anerkennung ihres Bestandes für neutral zu erklären, aber dieses Anerbieten wurde abgelehnt. Die Besetzung von Hannover und Kurhessen. Zunächst galt es für Preußen, Hannover und Kurhesseu, welche die Verbindung mit seinen rheinischen Provinzen verhindern konnten, unschädlich zu machen. Von drei Seiten setzten sich die Preußen gegen jene Gebiete in Bewegung: von Minden, von Holstein und von Wetzlar aus. Zwar gelang es den hessischen Truppen den Main zu erreichen und sich mit den Süddeutschen zu vereinigen, der Kursürst selbst aber wurde 6* 1866

8. Hilfsbuch für den Unterricht in der brandenburgisch-preußischen Geschichte für höhere Lehranstalten und Mittelschulen - S. 87

1886 - Halle a. S. : Verl. der Buchh. des Waisenhauses
n. Der deutsch-stanzösische Krieg und die Aufrichtung des Deutschen Reiches 1870 — 71. 87 Bayern, Württemberg, Baden und Hessen-Darmstadt Schutz- und Trutz-bündnisse, kraft deren im Falle eines Krieges die süddeutschen Kontingente den: Oberbefehle des Königs von Preußen unterstellt werden sollten. Die Herzogtümer Schleswig und Holstein, das^ Königreich Hannover, das Kurfürstentum Hessen, das Herzogtum Nassau^ die Landgrafschaft Hessen-Homburg und die freie Stadt Frankfurt wurden dem Königreich Preußen einverleibt. 4. Ter Norddeutsche Bund. Noch während des Krieges hatte Preußen seinen Verbündeten Vorschläge zur Neugestaltung Deutschlands gemacht. Zunächst sollte aus allen nördlich vom Main gelegenen deutschen Staaten ein neuer Staatenbund, der Norddeutsche Bund, gebildet werden. — Iw Frühjahr 1867 trat für diesen ein Parlament zu Berlin zusammen, i8«7 welches die Verfassung des Bundes beriet, die dann als Gesetz veröffentlicht wurde. Die Regierungen der dem Bunde ungehörigen Staaten waren in dem Bundesrate vertreten, welchen: ein aus direkten und allgemeinen Wahlen hervorgegangener Reichstag zur Seite stand. Das Bundespräsidium führte Preußen und die Leitung der Geschäfte ein Bundeskanzler (Graf Bismarck). Wie der König von Preußen als Bundespräsident über Krieg und Frieden für den Bund zu entscheiden hatte, so führte er auch als Bundesfeldherr den Oberbefehl über das Landheer und die Flotte des Bundes. — Mit den süddeutschen Staaten wurde der Zollverein erneuert. Da durch die Schutz- und Trutzbündnisse mit ihnen dem Könige von Preußen für den Fall eines Krieges auch über ihre Truppen der Oberbefehl zugesichert war, so war der Sache nach bereits ganz Deutschland unter der Führung Preußens geeinigt. Ii. Der deutsch-französische Krieg und die Aufrichtung des Deutschen Reiches 1870 — 71. isto- A. Ter Krieg gegen das Kaiserreich bis zum 4. September. 1. Die Veranlassung zum Kriege. Napoleon Iii., ein Neffe Napoleons I., seit 1848 Präsident der französischen Republik, seit 1852 Kaiser der Franzosen, hatte es verstanden, durch glückliche Kriege, namentlich gegen Rußland und Österreich, und durch eine klug berechnende Politik Frankreich eine vorherrschende Stellung irt Europa zu geben. Seit den großen Erfolgen Preußens schien diese Stellung ernstlich bedroht. Zugleich fand Napoleon im Innern des Staates von Jahr zu Jahr wachsende Schwierigkeiten, welche den Bestand seiner Dynastie gefährdeten. Seitdem dachte er an

9. Hilfsbuch für den Unterricht in der brandenburgisch-preußischen Geschichte für höhere Lehranstalten und Mittelschulen - S. 96

1886 - Halle a. S. : Verl. der Buchh. des Waisenhauses
10. Mai 18. Januar 1871 '96 Neunter Abschnitt. Preußen und Deutschland bis zur Herstellung des Deutschen Reiches rc. Unmittelbar darauf trat die französische Nationalversammlung zu Bordeaux zusammen. Sie wählte den greisen Thiers znm Präsidenten der Republik, und dieser schloß noch int Februar zu Versailles mit Deutschland folgende Friedenspräliminarien ab: Frankreich tritt an Deutschland das Elsaß mit Ausnahme Belsorts und einen Teil Lothringens mit Metz und Diedenhosen ab, zusammen 250 □ Meilen mit iy2 Millionen meist deutsch redender Einwohner, und zahlt fünf Milliarden Frank (= 4 Milliarden Mark) Kriegskosten; bis zur Annahme dieser Bedingungen durch die Nationalversammlung bleibt ein Teil der französischen Hauptstadt vou deutschen Truppen besetzt. Die Nationalversammlung bestätigte schnell diese Abmachungen. Am 10. Mai 1871 wurde zu Frankfurt a. M. der endgiltige Frieden unterzeichnet. C. Aufrichtung des Teutschen Reiches. In Deutschland war während des Krieges die alte Sehnsucht nach der dauernden Einigung aller deutschen Stämme allgemein erwacht Noch vor Schluß des Jahres 1870 waren die süddeutschen Staaten in den Norddeutschen Bund eingetreten. Der König Ludwig Ii. von Bayern regte endlich den Gedanken an, daß der König Wilhelm von Preußen als Oberhaupt des jetzt alle deutschen Staaten umfassenden Bundes den Titel eines Deutschen Kaisers und der Bund den Namen des Deutschen Reiches annehmen und führen, und daß die deutsche Kaiserwürde beim preußischen Königshause erblich verbleiben solle. Nachdem dieser Vorschlag von den deutschen Fürste’i und den: Reichstage des Norddeutschen Bundes bereitwillig angenommen war, sand am 18. Januar 1871 im Schlosse zu Versailles die Ausrufung des Königs von Preußen zum Deutschen Kaiser statt. Im März 1871 trat zu Berlin der erste deutsche Reichstag zusammen. Das neue Deutsche Reich umfaßt folgende Staaten: Preußen, Lauenburg, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Sachsen, Sachsen-Weimar, Sachsen-Kobnrg-Gotha, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Alten-burg, Reuß ältere Linie, Reuß jüngere Linie, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Gondershausen, Anhalt, Oldenburg, Schaumburg-Lippe, Lippe-Detmold, Waldeck, Lübeck, Bremen, Hamburg, Bayern, Württemberg, Baden, Hessen-Darmstadt. Elsaß und Lothringen bilden ein „Reichsland", das dem Kaiser unmittelbar unterstellt ist und von einem Statthalter verwaltet wird. Der neuen Verfassung des Deutschen Reiches liegt im wesentlichen die Verfassung des früheren Norddeutschen Bundes zu Grunde (Kanzler Fürst Bismarck). — So ist die große Hoffnung des deutschen Volkes auf die Herstellung des einigen Deutschen Reiches durch Kaiser Wilhelm I. in Erfüllung gegangen.

10. Hilfsbuch für den Unterricht in der brandenburgisch-preußischen Geschichte für höhere Lehranstalten und Mittelschulen - S. 64

1886 - Halle a. S. : Verl. der Buchh. des Waisenhauses
64 Sechster Abschnitt. Vom Tode Friedrichs des Großen bis zum Tilsiter Frieden 1786 — 1807. Kaiser, bei welcher es Napoleon gelang, Alexander durch die Vorspiegelung einer Teilung der Herrschaft über Europa ganz für sich zu gewinnen, schlossen sie am 7. Juli zu Tilsit untereinander Frieden. So von seinem Verbündeten im Stiche gelassen, mußte sich Friedrich 9* Wilhelm Hi. an: 9. Juli den von Napoleon gestellten harten Forderungen bedingungslos, unterwerfen: Preußen trat alle Besitzungen jenseits der Elbe und alle durch die beiden letzen Teilungen Polens gemachten Erwerbungen ab. Aus den ersteren wurde unter Hinzu-sügung anderer deutscher Gebiete für Napoleons jüngsten Bruder Jerome ein Königreich Westfalen gemacht, die letzteren kamen als Herzogtum Warschau an Sachsen. Preußen hatte die Hälfte seines Gebietes abgetreten; von zehn Millionen seiner Einwohner behielt es nur fünf. Sein Heer mußte es auf 40000 Mann beschränken und dazu eine fast unerschwingliche Kriegssteuer von 150 Millionen Franken (120 Mill. Mark) zahlen; bis zur Abtragung der Schuld blieb das Land von französischen Truppen besetzt.
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